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   EuGH, 11.07.1990 - 157/87   

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https://dejure.org/1990,4408
EuGH, 11.07.1990 - 157/87 (https://dejure.org/1990,4408)
EuGH, Entscheidung vom 11.07.1990 - 157/87 (https://dejure.org/1990,4408)
EuGH, Entscheidung vom 11. Juli 1990 - 157/87 (https://dejure.org/1990,4408)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • EU-Kommission PDF

    Electroimpex u.a. / Rat

    EWG-Vertrag, Artikel 173 Absatz 2
    1 . Nichtigkeitsklage - Natürliche oder juristische Personen - Handlungen, die sie unmittelbar und individuell betreffen - Verordnung zur Einführung von Antidumpingzöllen - Alleinimporteur, der nicht mit dem Ausführer verbunden ist - Unzulässigkeit

  • EU-Kommission

    Electroimpex u.a. / Rat

  • Wolters Kluwer

    Abweisung einer Klage

  • Judicialis
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    1. Nichtigkeitsklage - Natürliche oder juristische Personen - Handlungen, die sie unmittelbar und individuell betreffen - Verordnung zur Einführung von Antidumpingzöllen - Alleinimporteur, der nicht mit dem Ausführer verbunden ist - Unzulässigkeit - [EWG-Vertrag, Artikel ...

Sonstiges

Papierfundstellen

  • Slg. 1990, I-3021
 
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Wird zitiert von ... (9)Neu Zitiert selbst (8)

  • EuGH, 14.07.1983 - 231/82

    Spijker / Kommission

    Auszug aus EuGH, 11.07.1990 - 157/87
    Eine derartige Verordnung betrifft einen solchen Einführer nämlich nicht wegen bestimmter, nur bei ihm gegebener Eigenschaften oder wegen einer Sachlage, die ihn gegenüber jeder anderen Person kennzeichnet, sondern wegen seiner objektiven Eigenschaft als Importeur der betreffenden Erzeugnisse, ebenso wie jeden anderen Wirtschaftsteilnehmer, der sich tatsächlich oder potentiell in der gleichen Situation befindet ( vergleiche Urteil vom 14. Juli 1983 in der Rechtssache 231/82, Spijker/Kommission, Slg. 1983, 2559, und Beschlüsse vom 8. Juli 1987 in der Rechtssache 279/86, Sermes/Kommission, Slg. 1987, 3109, und in der Rechtssache 301/86, Frimodt Pedersen/Kommission, Slg. 1987, 3123 ).
  • EuGH, 11.07.1990 - 160/87
    Auszug aus EuGH, 11.07.1990 - 157/87
    ( Hinsichtlich der Punkte 2 und 6 ist die Begründung dieses Urteils vom 11. Juli 1990 identisch mit der des Urteils vom selben Tage in den verbundenen Rechtssachen C-305/86 und C-160/87, Neotype Techmashexport/Kommission und Rat, Slg. 1990, 0000.).
  • EuGH, 07.05.1987 - 255/84

    Nachi Fujikoshi / Rat

    Auszug aus EuGH, 11.07.1990 - 157/87
    Unterschiede in diesen Merkmalen, die nicht ausreichen, um die Gleichartigkeit im Sinne des Artikels 2 Absatz 12 zwischen der bei der Bestimmung des Normalwerts herangezogenen Ware und denjenigen Waren, auf die sich der Dumpingvorwurf bezieht, zu verneinen, können gegebenenfalls bei einer Berichtigung des Normalwerts gemäß Artikel 2 Absätze 9 und 10 der Verordnung berücksichtigt werden, vorausgesetzt allerdings, daß die Partei, die eine solche Berichtigung beantragt, den Nachweis erbringt, daß ihr Antrag berechtigt ist ( vergleiche Urteile vom 7. Mai 1987 in den Rechtssachen 255/84, Nachi Fujikoshi/Rat, Slg. 1987, 1861, 258/84, Nippon Seiko/Rat, Slg. 1987, 1923, und 260/84, Minebea/Rat, Slg. 1987, 1975 ).
  • EuGH, 07.05.1987 - 258/84

    Nippon Seiko / Rat

    Auszug aus EuGH, 11.07.1990 - 157/87
    Unterschiede in diesen Merkmalen, die nicht ausreichen, um die Gleichartigkeit im Sinne des Artikels 2 Absatz 12 zwischen der bei der Bestimmung des Normalwerts herangezogenen Ware und denjenigen Waren, auf die sich der Dumpingvorwurf bezieht, zu verneinen, können gegebenenfalls bei einer Berichtigung des Normalwerts gemäß Artikel 2 Absätze 9 und 10 der Verordnung berücksichtigt werden, vorausgesetzt allerdings, daß die Partei, die eine solche Berichtigung beantragt, den Nachweis erbringt, daß ihr Antrag berechtigt ist ( vergleiche Urteile vom 7. Mai 1987 in den Rechtssachen 255/84, Nachi Fujikoshi/Rat, Slg. 1987, 1861, 258/84, Nippon Seiko/Rat, Slg. 1987, 1923, und 260/84, Minebea/Rat, Slg. 1987, 1975 ).
  • EuGH, 05.10.1988 - 294/86

    Technointorg / Kommission und Rat

    Auszug aus EuGH, 11.07.1990 - 157/87
    In einem Antidumpingverfahren betreffend Waren, die aus verschiedenen Ländern stammen, müssen die Auswirkungen der streitigen Einfuhren zur Feststellung einer Schädigung der Gemeinschaftsindustrie grundsätzlich insgesamt beurteilt werden ( vergleiche Urteil vom 5. Oktober 1988 in den verbundenen Rechtssachen 294/86 und 77/87, Technointorg/Kommission und Rat, Slg. 1988, 6077 ).
  • EuGH, 08.07.1987 - 279/86

    Sermes / Kommission

    Auszug aus EuGH, 11.07.1990 - 157/87
    Eine derartige Verordnung betrifft einen solchen Einführer nämlich nicht wegen bestimmter, nur bei ihm gegebener Eigenschaften oder wegen einer Sachlage, die ihn gegenüber jeder anderen Person kennzeichnet, sondern wegen seiner objektiven Eigenschaft als Importeur der betreffenden Erzeugnisse, ebenso wie jeden anderen Wirtschaftsteilnehmer, der sich tatsächlich oder potentiell in der gleichen Situation befindet ( vergleiche Urteil vom 14. Juli 1983 in der Rechtssache 231/82, Spijker/Kommission, Slg. 1983, 2559, und Beschlüsse vom 8. Juli 1987 in der Rechtssache 279/86, Sermes/Kommission, Slg. 1987, 3109, und in der Rechtssache 301/86, Frimodt Pedersen/Kommission, Slg. 1987, 3123 ).
  • EuGH, 07.05.1987 - 260/84

    Minebea / Rat

    Auszug aus EuGH, 11.07.1990 - 157/87
    Unterschiede in diesen Merkmalen, die nicht ausreichen, um die Gleichartigkeit im Sinne des Artikels 2 Absatz 12 zwischen der bei der Bestimmung des Normalwerts herangezogenen Ware und denjenigen Waren, auf die sich der Dumpingvorwurf bezieht, zu verneinen, können gegebenenfalls bei einer Berichtigung des Normalwerts gemäß Artikel 2 Absätze 9 und 10 der Verordnung berücksichtigt werden, vorausgesetzt allerdings, daß die Partei, die eine solche Berichtigung beantragt, den Nachweis erbringt, daß ihr Antrag berechtigt ist ( vergleiche Urteile vom 7. Mai 1987 in den Rechtssachen 255/84, Nachi Fujikoshi/Rat, Slg. 1987, 1861, 258/84, Nippon Seiko/Rat, Slg. 1987, 1923, und 260/84, Minebea/Rat, Slg. 1987, 1975 ).
  • EuGH, 08.07.1987 - 301/86

    Frimodt Pedersen / Kommission

    Auszug aus EuGH, 11.07.1990 - 157/87
    Eine derartige Verordnung betrifft einen solchen Einführer nämlich nicht wegen bestimmter, nur bei ihm gegebener Eigenschaften oder wegen einer Sachlage, die ihn gegenüber jeder anderen Person kennzeichnet, sondern wegen seiner objektiven Eigenschaft als Importeur der betreffenden Erzeugnisse, ebenso wie jeden anderen Wirtschaftsteilnehmer, der sich tatsächlich oder potentiell in der gleichen Situation befindet ( vergleiche Urteil vom 14. Juli 1983 in der Rechtssache 231/82, Spijker/Kommission, Slg. 1983, 2559, und Beschlüsse vom 8. Juli 1987 in der Rechtssache 279/86, Sermes/Kommission, Slg. 1987, 3109, und in der Rechtssache 301/86, Frimodt Pedersen/Kommission, Slg. 1987, 3123 ).
  • Generalanwalt beim EuGH, 21.03.1991 - C-358/89

    Extramet Industrie SA gegen Rat der Europäischen Gemeinschaften. - Dumping -

    In den "Elektromotor"-Rechtssachen (verbundene Rechtssachen C-304/86 und C-185/87, Slg. 1990, I-2939; C-305/86 und C-160/87, Slg. 1990, I-2945; C-320/86 und C-188/87, Slg. 1990, I-3013; und Rechtssache C-157/87, Slg. 1990, I-3021) hat der Gerichtshof außerdem gesagt, daß ein Importeur, der mit einem Exporteur geschäftlich verbunden ist, die I-.

    Der Gerichtshof hat es jedoch in ständiger Rechtsprechung abgelehnt, unabhängigen Importeuren das Klagerecht zuzuerkennen, und zwar selbst dann, wenn sie in einem Mitgliedstaat der Alleinimporteur des unter den Zoll fallenden Erzeugnisses waren (siehe zum Beispiel die Beschlüsse in den bereits erwähnten Rechtssachen Sermes, Frimodt Pedersen und Nuova Ceam sowie das Urteil in der Rechtssache C-157/87, einem der "Elektromotor"-Rechtssachen) .

    Aber auch hier liegen Anhaltspunkte für eine Entwicklung in der Auffassung des Gerichtshofes vor: In der Rechtssache C-157/87, einer der "Elektromotor"-Rechtssachen, hat der Gerichtshof entschieden, daß die Klage eines Alleinimporteurs nur deshalb unzulässig ist, weil der Kläger nicht individuell betroffen war (siehe Randnr. 12).

  • EuGH, 16.05.1991 - C-358/89

    Extramet Industrie / Rat

    (siehe Urteile vom 21. Februar 1984 und 23. Mai 1985, Allied Corporation I und II, a. a. O.; Urteile vom 14. März 1990 in den verbundenen Rechtssachen C-133/87 und C-150/87, Nashua, Slg. 1990, I-719, und in der Rechtssache C-156/87, Gestetner, Slg. 1990, I-781), sowie für die Importeure, deren Wiederverkaufspreise für die betreffenden Waren der Ermittlung des Ausfuhrpreises zugrunde gelegt wurden (siehe zuletzt Urteile vom 11. Juli 1990 in der Rechtssache C-304/86, Enital, Slg. 1990, I-2939, in der Rechtssache C-305/86, Neotype Techmashexport, Slg. 1990, I-2945, und in der Rechtssache C-157/87, Electroimpex, Slg. 1990, I-3021).
  • Generalanwalt beim EuGH, 08.07.1992 - C-15/91

    Josef Buckl & Söhne OHG und andere gegen Kommission der Europäischen

    (32) ° Siehe u. a. Urteile des Gerichtshofes vom 29. März 1979 in der Rechtssache 113/77 (NTN Toyo Bearing Company Ltd/Rat, Slg. 1979, 1185, Randnr. 9) und vom 11. Juli 1990 in der Rechtssache C-304/86 (Enital, Slg. 1990, I-2939), in der Rechtssache C-305/86 (Neotype Techmashexport, Slg. 1990, I-2945) und in der Rechtssache C-157/87 (Electroimpex, Slg. 1990, I-3021).
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