Rechtsprechung
EuGH, 11.07.1990 - 157/87 |
Volltextveröffentlichungen (5)
- EU-Kommission
Electroimpex u.a. / Rat
EWG-Vertrag, Artikel 173 Absatz 2
1 . Nichtigkeitsklage - Natürliche oder juristische Personen - Handlungen, die sie unmittelbar und individuell betreffen - Verordnung zur Einführung von Antidumpingzöllen - Alleinimporteur, der nicht mit dem Ausführer verbunden ist - Unzulässigkeit - EU-Kommission
Electroimpex u.a. / Rat
- Wolters Kluwer
Abweisung einer Klage
- Judicialis
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)
1. Nichtigkeitsklage - Natürliche oder juristische Personen - Handlungen, die sie unmittelbar und individuell betreffen - Verordnung zur Einführung von Antidumpingzöllen - Alleinimporteur, der nicht mit dem Ausführer verbunden ist - Unzulässigkeit - [EWG-Vertrag, Artikel ...
Sonstiges
- Europäischer Gerichtshof (Verfahrensdokumentation)
Gimélec
Papierfundstellen
- Slg. 1990, I-3021
Wird zitiert von ... (9) Neu Zitiert selbst (8)
- EuGH, 14.07.1983 - 231/82
Spijker / Kommission
Auszug aus EuGH, 11.07.1990 - 157/87
Eine derartige Verordnung betrifft einen solchen Einführer nämlich nicht wegen bestimmter, nur bei ihm gegebener Eigenschaften oder wegen einer Sachlage, die ihn gegenüber jeder anderen Person kennzeichnet, sondern wegen seiner objektiven Eigenschaft als Importeur der betreffenden Erzeugnisse, ebenso wie jeden anderen Wirtschaftsteilnehmer, der sich tatsächlich oder potentiell in der gleichen Situation befindet ( vergleiche Urteil vom 14. Juli 1983 in der Rechtssache 231/82, Spijker/Kommission, Slg. 1983, 2559, und Beschlüsse vom 8. Juli 1987 in der Rechtssache 279/86, Sermes/Kommission, Slg. 1987, 3109, und in der Rechtssache 301/86, Frimodt Pedersen/Kommission, Slg. 1987, 3123 ). - EuGH, 11.07.1990 - 160/87
Auszug aus EuGH, 11.07.1990 - 157/87
( Hinsichtlich der Punkte 2 und 6 ist die Begründung dieses Urteils vom 11. Juli 1990 identisch mit der des Urteils vom selben Tage in den verbundenen Rechtssachen C-305/86 und C-160/87, Neotype Techmashexport/Kommission und Rat, Slg. 1990, 0000.). - EuGH, 07.05.1987 - 255/84
Nachi Fujikoshi / Rat
Auszug aus EuGH, 11.07.1990 - 157/87
Unterschiede in diesen Merkmalen, die nicht ausreichen, um die Gleichartigkeit im Sinne des Artikels 2 Absatz 12 zwischen der bei der Bestimmung des Normalwerts herangezogenen Ware und denjenigen Waren, auf die sich der Dumpingvorwurf bezieht, zu verneinen, können gegebenenfalls bei einer Berichtigung des Normalwerts gemäß Artikel 2 Absätze 9 und 10 der Verordnung berücksichtigt werden, vorausgesetzt allerdings, daß die Partei, die eine solche Berichtigung beantragt, den Nachweis erbringt, daß ihr Antrag berechtigt ist ( vergleiche Urteile vom 7. Mai 1987 in den Rechtssachen 255/84, Nachi Fujikoshi/Rat, Slg. 1987, 1861, 258/84, Nippon Seiko/Rat, Slg. 1987, 1923, und 260/84, Minebea/Rat, Slg. 1987, 1975 ).
- EuGH, 07.05.1987 - 258/84
Nippon Seiko / Rat
Auszug aus EuGH, 11.07.1990 - 157/87
Unterschiede in diesen Merkmalen, die nicht ausreichen, um die Gleichartigkeit im Sinne des Artikels 2 Absatz 12 zwischen der bei der Bestimmung des Normalwerts herangezogenen Ware und denjenigen Waren, auf die sich der Dumpingvorwurf bezieht, zu verneinen, können gegebenenfalls bei einer Berichtigung des Normalwerts gemäß Artikel 2 Absätze 9 und 10 der Verordnung berücksichtigt werden, vorausgesetzt allerdings, daß die Partei, die eine solche Berichtigung beantragt, den Nachweis erbringt, daß ihr Antrag berechtigt ist ( vergleiche Urteile vom 7. Mai 1987 in den Rechtssachen 255/84, Nachi Fujikoshi/Rat, Slg. 1987, 1861, 258/84, Nippon Seiko/Rat, Slg. 1987, 1923, und 260/84, Minebea/Rat, Slg. 1987, 1975 ). - EuGH, 05.10.1988 - 294/86
Technointorg / Kommission und Rat
Auszug aus EuGH, 11.07.1990 - 157/87
In einem Antidumpingverfahren betreffend Waren, die aus verschiedenen Ländern stammen, müssen die Auswirkungen der streitigen Einfuhren zur Feststellung einer Schädigung der Gemeinschaftsindustrie grundsätzlich insgesamt beurteilt werden ( vergleiche Urteil vom 5. Oktober 1988 in den verbundenen Rechtssachen 294/86 und 77/87, Technointorg/Kommission und Rat, Slg. 1988, 6077 ). - EuGH, 08.07.1987 - 279/86
Sermes / Kommission
Auszug aus EuGH, 11.07.1990 - 157/87
Eine derartige Verordnung betrifft einen solchen Einführer nämlich nicht wegen bestimmter, nur bei ihm gegebener Eigenschaften oder wegen einer Sachlage, die ihn gegenüber jeder anderen Person kennzeichnet, sondern wegen seiner objektiven Eigenschaft als Importeur der betreffenden Erzeugnisse, ebenso wie jeden anderen Wirtschaftsteilnehmer, der sich tatsächlich oder potentiell in der gleichen Situation befindet ( vergleiche Urteil vom 14. Juli 1983 in der Rechtssache 231/82, Spijker/Kommission, Slg. 1983, 2559, und Beschlüsse vom 8. Juli 1987 in der Rechtssache 279/86, Sermes/Kommission, Slg. 1987, 3109, und in der Rechtssache 301/86, Frimodt Pedersen/Kommission, Slg. 1987, 3123 ). - EuGH, 07.05.1987 - 260/84
Minebea / Rat
Auszug aus EuGH, 11.07.1990 - 157/87
Unterschiede in diesen Merkmalen, die nicht ausreichen, um die Gleichartigkeit im Sinne des Artikels 2 Absatz 12 zwischen der bei der Bestimmung des Normalwerts herangezogenen Ware und denjenigen Waren, auf die sich der Dumpingvorwurf bezieht, zu verneinen, können gegebenenfalls bei einer Berichtigung des Normalwerts gemäß Artikel 2 Absätze 9 und 10 der Verordnung berücksichtigt werden, vorausgesetzt allerdings, daß die Partei, die eine solche Berichtigung beantragt, den Nachweis erbringt, daß ihr Antrag berechtigt ist ( vergleiche Urteile vom 7. Mai 1987 in den Rechtssachen 255/84, Nachi Fujikoshi/Rat, Slg. 1987, 1861, 258/84, Nippon Seiko/Rat, Slg. 1987, 1923, und 260/84, Minebea/Rat, Slg. 1987, 1975 ). - EuGH, 08.07.1987 - 301/86
Frimodt Pedersen / Kommission
Auszug aus EuGH, 11.07.1990 - 157/87
Eine derartige Verordnung betrifft einen solchen Einführer nämlich nicht wegen bestimmter, nur bei ihm gegebener Eigenschaften oder wegen einer Sachlage, die ihn gegenüber jeder anderen Person kennzeichnet, sondern wegen seiner objektiven Eigenschaft als Importeur der betreffenden Erzeugnisse, ebenso wie jeden anderen Wirtschaftsteilnehmer, der sich tatsächlich oder potentiell in der gleichen Situation befindet ( vergleiche Urteil vom 14. Juli 1983 in der Rechtssache 231/82, Spijker/Kommission, Slg. 1983, 2559, und Beschlüsse vom 8. Juli 1987 in der Rechtssache 279/86, Sermes/Kommission, Slg. 1987, 3109, und in der Rechtssache 301/86, Frimodt Pedersen/Kommission, Slg. 1987, 3123 ).
- Generalanwalt beim EuGH, 21.03.1991 - C-358/89
Extramet Industrie SA gegen Rat der Europäischen Gemeinschaften. - Dumping - …
In den "Elektromotor"-Rechtssachen (verbundene Rechtssachen C-304/86 und C-185/87, Slg. 1990, I-2939; C-305/86 und C-160/87, Slg. 1990, I-2945; C-320/86 und C-188/87, Slg. 1990, I-3013; und Rechtssache C-157/87, Slg. 1990, I-3021) hat der Gerichtshof außerdem gesagt, daß ein Importeur, der mit einem Exporteur geschäftlich verbunden ist, die I-.Der Gerichtshof hat es jedoch in ständiger Rechtsprechung abgelehnt, unabhängigen Importeuren das Klagerecht zuzuerkennen, und zwar selbst dann, wenn sie in einem Mitgliedstaat der Alleinimporteur des unter den Zoll fallenden Erzeugnisses waren (siehe zum Beispiel die Beschlüsse in den bereits erwähnten Rechtssachen Sermes, Frimodt Pedersen und Nuova Ceam sowie das Urteil in der Rechtssache C-157/87, einem der "Elektromotor"-Rechtssachen) .
Aber auch hier liegen Anhaltspunkte für eine Entwicklung in der Auffassung des Gerichtshofes vor: In der Rechtssache C-157/87, einer der "Elektromotor"-Rechtssachen, hat der Gerichtshof entschieden, daß die Klage eines Alleinimporteurs nur deshalb unzulässig ist, weil der Kläger nicht individuell betroffen war (siehe Randnr. 12).
- EuGH, 16.05.1991 - C-358/89
Extramet Industrie / Rat
(…siehe Urteile vom 21. Februar 1984 und 23. Mai 1985, Allied Corporation I und II, a. a. O.; Urteile vom 14. März 1990 in den verbundenen Rechtssachen C-133/87 und C-150/87, Nashua, Slg. 1990, I-719, und in der Rechtssache C-156/87, Gestetner, Slg. 1990, I-781), sowie für die Importeure, deren Wiederverkaufspreise für die betreffenden Waren der Ermittlung des Ausfuhrpreises zugrunde gelegt wurden (siehe zuletzt Urteile vom 11. Juli 1990 in der Rechtssache C-304/86, Enital, Slg. 1990, I-2939, in der Rechtssache C-305/86, Neotype Techmashexport, Slg. 1990, I-2945, und in der Rechtssache C-157/87, Electroimpex, Slg. 1990, I-3021). - Generalanwalt beim EuGH, 08.07.1992 - C-15/91
Josef Buckl & Söhne OHG und andere gegen Kommission der Europäischen …
(32) ° Siehe u. a. Urteile des Gerichtshofes vom 29. März 1979 in der Rechtssache 113/77 (NTN Toyo Bearing Company Ltd/Rat, Slg. 1979, 1185, Randnr. 9) und vom 11. Juli 1990 in der Rechtssache C-304/86 (Enital, Slg. 1990, I-2939), in der Rechtssache C-305/86 (Neotype Techmashexport, Slg. 1990, I-2945) und in der Rechtssache C-157/87 (Electroimpex, Slg. 1990, I-3021).
- Generalanwalt beim EuGH, 06.10.2011 - C-338/10
GLS - Verordnung zur Einführung eines Antidumpingzolls auf die Einfuhren …
8 - Urteil vom 11. Juli 1990, Electroimpex u. a./Rat (C-157/87, Slg. 1990, I-3021, Randnrn. - Generalanwalt beim EuGH, 07.02.1991 - 49/88
Al-Jubail Fertilizer Company (Samad) und Saudi Arabian Fertilizer Company (Safco) …
12 - Darauf haben Sie noch vor kurzem in Ihrem Urteil vom 11. Juli 1990 in der Rechtssache C-157/87, Electroimpex u. aVRat, Sig. - EuG, 29.01.1998 - T-97/95
Sinochem / Rat
60 und 61, und in der Rechtssache C-157/87, Electroimpex u. a./Rat, Slg. 1990, I-3021, abgekürzte Veröffentlichung, Randnrn. - EuG, 20.06.2000 - T-597/97
Euromin / Rat
11 und 12, vom 23. Mai 1985 in der Rechtssache 53/83, Allied Corporation/Rat, Slg. 1985, 1621, Randnr. 4, vom 14. März 1990 in den Rechtssachen C-133/87 und C-150/87, Nashua Corporation u. a./Kommission und Rat, Slg. 1990, I-719, Randnr. 14, und in der Rechtssache C-156/87, Gestetner Holdings/Rat und Kommission, Slg. 1990, I-781, Randnr. 17); - Einführer, deren Wiederverkaufspreise für die betreffenden Waren als Grundlage für die Bestimmung des Ausfuhrpreises gedient hätten (Urteile des Gerichtshofes vom 11. Juli 1990 in den Rechtssachen C-304/86 und C-185/87, Enital/Kommission und Rat, Slg. 1990, I-2939, in den Rechtssachen C-305/86 und C-160/87, Neotype Techmashexport/Kommission und Rat, Slg. 1990, I-2945, und in der Rechtssache C-157/87, Electroimpex u. a./Rat, Slg. 1990, I-3021, sowie des Gerichts vom 11. Juli 1996 in der Rechtssache T-161/94, Sinochem Heilongjiang/Rat, Slg. 1996, II-695); - Personen, die nachweisen könnten, daß sie von diesen Maßnahmen wegen bestimmter persönlicher Eigenschaften oder besonderer, sie aus dem Kreis aller übrigen Personen heraushebender Umstände betroffen seien (Urteile des Gerichtshofes vom 15. Juli 1963 in der Rechtssache 25/62, Plaumann/Kommission, Slg. 1963, 213, und Extramet Industrie/Rat, zitiert oben in Randnr. 35, Randnr. 14). - Generalanwalt beim EuGH, 13.12.1990 - 178/87
Minolta Camera Co. Ltd gegen Rat der Europäischen Gemeinschaften. - …
In seinem Urteil vom 14. März 1990 in der Rechtssache C-156/87 (Gestetner/Rat und Kommission, Slg. 1990, I-781) hat sich der Gerichtshof einer ähnlichen Erwägung bedient, um den Antrag von Gestetner, Importeur auf OEM-Basis der von Mita hergestellten NPK, zurückzuweisen, wonach als Ausfuhrpreis der Preis festgelegt werden sollte, den sie an Mita Eu- 6 - Interessant ist hier der Hinweis darauf, daß der Gerichtshof in seinem Urteil vom 11. Juli 1990 in der Rechtssache C-157/87 (Electroimpex/Rat, Slg. 1990, I-3021), eine Definition des Dumpingbegriffs auf der Grundlage eines Vergleichs des Verkaufspreises eines Produkts mit seinen Gestehungskosten abgelehnt hat (vgl. Randnrn. 20 bis 22). - Generalanwalt beim EuGH, 26.09.1991 - C-315/90
Groupement des industries des matériels d'équipement électrique et de …
Der Gerichtshof hat diese Verordnung in den Urteilen vom 11. Juli 1990 in den verbundenen Rechtssachen C-304/86 und C-185/87 (Enital/Kommission und Rat, Slg. 1990, I-2939), C-305/86 und C-160/87 (…Neotype Techmashexport/Kommission und Rat, a. a. O.), C-320/86 und C-188/87 (Sunko France/Kommission und Rat, Slg. 1990, I-3013), C-157/87 (Elec-troimpex/Rat, Slg. 1990, I-3021) und C-323/88 (Sermes, Slg. 1990, I-3027) untersucht.